Scheidung online

Sind Sie sich einig, dass Sie geschieden werden möchten und erfüllen bereits die Voraussetzung von einem Trennungsjahr? In diesem Fall führe ich die Scheidung gerne für Sie individuell und unkompliziert durch. Hierzu benötige ich lediglich verschiedene Daten, die ich nachfolgend dargestellt habe.

Für das Scheidungsverfahren brauchen Sie nur einen Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag für einen Beteiligten bei dem zuständigen Familiengericht einreicht. Der andere Ehegatte muss dann in dem gerichtlichen Scheidungstermin nur noch der Ehescheidung zustimmen. Mein Mandant ist in diesem Fall derjenige Ehegatte, der die Scheidung beauftragt.

Haben Sie keinen Ehevertrag, wird das Gericht neben der Ehescheidung von Amts wegen auch den Versorgungsausgleich (=Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) durchführen. Keine gerichtliche Regelung erfolgt u.a. zu den Themen Unterhalt und Zugewinnausgleich. Sollten zu dem einen oder anderen Punkt noch Unstimmigkeiten vorhanden sein, berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Nach Einreichung des Ehescheidungsantrags und Ermittlung der bestehenden Versorgungsanwartschaften wird das Gericht einen Ehescheidungstermin anberaumen, zu dem ich Sie dann persönlich begleite und vor Ort vertrete. Aufgrund der Lage meiner Kanzlei an der hessischen Bergstraße (Rhein-Main-Neckar Gebiet) kommen hierfür alle Familiengerichte zwischen Frankfurt und Heidelberg/Mannheim sowie Michelstadt, Worms und Wiesbaden in Betracht.

Sollten Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, für Sie Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Auch hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Wenn dieses Vorgehen für Sie interessant ist, füllen Sie bitte das online-Formular aus und erteilen mir den entsprechenden Auftrag. Gerne können wir Ihre etwaigen Fragen hierzu im Rahmen eines persönlichen Gesprächs (z.B. auch telefonisch) oder per E-Mail klären. Über den Fortgang Ihrer Ehescheidung halte ich Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Meine Gebühren berechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Sie können mich gerne unter 06257 / 505 34 64 oder mail@kanzlei-diefenbach.de erreichen.

Claudia Diefenbach-Balaei
Rechtsanwältin

Erforderlich für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten
Bitte tragen Sie hier ein, bei wem die Kinder leben sowie die Namen der Kinder und deren Geburtsdaten.
Geben Sie hier an, ob ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung geschlossen wurde. (Falls ja, bitte beifügen)
Ich stimme zu, dass meine Formularangaben zur Kontaktaufnahme bzw. zur Bearbeitung meines Anliegens gespeichert werden. Ich bin mit einer Kommunikation per E-Mail einverstanden.

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Widerrufsbelehrung

Wenn Sie als Verbraucher, bzw. Verbraucherin, Frau Rechtsanwältin Diefenbach-Balaei mit der Beratung und/oder Vertretung unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Telefax, Website) beauftragen, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher i.S.d § 13 BGB ist, wer als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Frau Rechtsanwältin Diefenbach-Balaei, Hauptstraße 3,64665 Alsbach-Hähnlein, Telefon: 06257/505 34 64, Fax: 06257- 505 34 63, E-Mail: mail@kanzlei-diefenbach.de mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Im Falle Ihres Widerrufs erhalten Sie etwaige bis dahin getätigte Zahlungen zurück.

Wenn Sie ein Tätigwerden vor Ablauf der Widerrufsfrist wünschen, so kann das gerne individuell vereinbart werden.